Vorweg:
In der EU gelten Grenzwerte für
• Kohlenstoffmonoxid (CO),
• Stickstoffoxide (NOx),
• Kohlenwasserstoffe (CnHm),
• die Partikelmasse (PM) und die
• Partikelanzahl (PN).
Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach der Art des Motors (Otto- oder Dieselmotor) als auch nach Kraftfahrzeugtyp (Pkw, Lkw, Motorräder oder Mopeds). Der konzentriert sich heute Gesetzgeber im Wesentlichen auf drei Faktoren: Die Kohlendioxid-, die Stickoxid- und die Partikelemissionen.
Die CO2-Emissionen schlagen sich in der Kfz-Steuer nieder. Stickoxide und Partikel dagegen sind für die meisten Fahrer nur interessant, weil sie auf keinen Fall ein Fahrzeug erwerben wollen, dem darum Fahrverbote und eventueller Wertverlust drohen.
Entscheidend für die Abgasnorm des Pkw ist nie das Kauf-, sondern das Erstzulassungsdatum.
Die derzeitigen Normen und ihre Unterschiede
Seit September 2015 gilt die Klasse Euro 6b für alle neuen Pkw verbindlich. Für Fahrzeuge mit Ottomotor (Benziner) gilt ein Stickoxid-Grenzwert von 60 Milligramm pro Kilometer, für Fahrzeuge mit Dieselmotoren gelten 80 Milligramm. In der Klasse Euro 6 gibt es weitere Unterteilungen, die vor allem das Prüfverfahren berühren.
Bis einschließlich zur Euro-6b-Norm war das Verfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) verpflichtend für die Zulassung. Bei dem NEFZ sind Rahmenbedingungen für Abgastests festgelegt, dazu gehören Geschwindigkeit, aber auch Temperatur.
Nach einem Kaltstart des Fahrzeugs steht zum Beispiel für die erste Viertelstunde das Fahren im simulierten Stadtverkehr mit mehrfachem Beschleunigen und Abbremsen sowie Stillstandsphasen auf dem Programm. Der Test dauert 20 Minuten, davon ist ein Viertel auf die Standzeit bezogen und findet komplett unter Laborbedingungen auf dem Prüfstand statt.
Ein entscheidender Unterschied beim Sprung von Euro 6b auf Euro 6c ist das veränderte Prüfverfahren; die einzuhaltenden Grenzwerte sind nahezu unverändert. Nunmehr ist statt NEFZ das «Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure» (WLTP) vorgeschrieben.
Im Gegensatz zum NEFZ dauert der Test zehn Minuten länger und kommt nur noch auf 13 Prozent Stillzeit. Die gesamte Zykluslänge beträgt 23,25 Kilometer bei einer Maximalgeschwindigkeit von 131 Stundenkilometern.
Im Gegensatz zum NEFZ werden Sonderausstattungen für Gewicht, Aerodynamik und Bordnetzbedarf berücksichtigt. Unter Euro 6c findet die Abgasmessung (WLTP-Test) komplett auf dem Prüfstand statt. Erst mit dem nächsten Standard, dem Euro 6d-TEMP, ist eine Abgasmessung während einer Fahrt auf der Straße Teil des Zulassungsverfahrens.
Neue Modelle, die frisch auf den Markt kommen, müssen bereits seit September 2017 die strenge Norm Euro 6d-TEMP einhalten. Bereits zuvor genehmigte Modelle, die noch gebaut werden, durften noch bis Ende August dieses Jahres mit dem schwachen Standard Euro 6b zugelassen werden. Für Euro 6c gilt eine Zulassungsfrist bis Ende August 2019. Ab dem 1. September 2019 müssen dann alle Neuwagen, die verkauft werden, der Euro-6d-TEMP-Norm genügen.
Bei einem EU-Fahrzeug handelt es sich um ein KFZ, der - wie alle anderen Fahrzeuge innerhalb einer Modellpalette eines Herstellers – im gleichen Werk produziert, aber für andere Länder der Europäischen Union produziert wird.