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Neueste Entwicklungen zur Euro-7-Abgasnorm

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09. Februar 2024 | 17:45 Uhr
Kategorie: «Umwelt»

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Abgasnormen bestimmen, wie viele Schadstoffe Neufahrzeuge für eine EU-Zulassung maximal ausstoßen dürfen. Die ersten einheitlichen Vorschriften fasste die damalige Europäische Gemeinschaft in der Richtlinie 70/220/EWG im Jahr 1970 zusammen. Mit der Einführung der Euro-Normen am 1. Juli 1992 führte die EU neue Messstandards ein. Grundsätzlich reduzieren sich die Grenzwerte hinsichtlich des Schadstoffausstoßes für alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit jeder neu verabschiedeten Norm immer weiter. Aktuell gilt eine Fassung der Norm Euro 6.

Einblick in die Euro-7-Pläne für Personenkraftwagen


Die Einführung der Euro-7-Norm wird voraussichtlich Ende 2026 erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Euro 6e als Zwischenschritt dient, um den Übergang zu Euro 7 zu erleichtern.

Einigung auf Euro 7: Was beinhaltet die neue Norm?

Am 18. Dezember 2023 haben sich der Ministerrat und das EU-Parlament in Brüssel auf die Einführung der neuen Schadstoffnorm Euro 7 geeinigt. Diese Norm umfasst nicht nur Grenzwerte für traditionelle Schadstoffe, sondern auch Vorschriften für Brems- und Reifenabrieb sowie Anforderungen an die Haltbarkeit von Komponenten und Batterien.

Wann tritt die Euro-7-Norm in Kraft?

Die formale Zustimmung der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments steht noch aus, wird aber voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Nach dem Inkrafttreten gelten die Regeln 30 Monate für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle und 42 Monate für die Erstzulassung neuer Fahrzeuge.

Was sind die neuen Grenzwerte der Euro 7?

Die Grenzwerte für die Emissionsmessungen auf dem Prüfstand (WLTP) bleiben im Vergleich zur Euro 6-Abgasnorm weitgehend unverändert. Allerdings gelten die Partikelgrenzwerte nun für alle Ottomotoren, nicht nur für solche mit Direkteinspritzung. Zudem werden die Grenzwerte für Emissionsmessungen im realen Straßenverkehr (RDE) angepasst.

Längere Haltbarkeit und neue Anforderungen

Euro 7 legt auch Wert auf längere Haltbarkeit von Fahrzeugen. Fahrzeughersteller müssen die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und Kraftstoffverbrauchsangaben über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometern bzw. 8 Jahren nachweisen. Zusätzlich werden erweiterte Anforderungen an die Traktionsbatterien von Elektroautos und Plug-in-Hybriden eingeführt.

Regulierung von Reifen- und Bremsenabrieb

Die Euro 7-Norm berücksichtigt auch nichtabgasbezogene Partikel aus Reifen- und Bremsenabrieb. Die genauen Prüfverfahren und Grenzwerte für diese Partikel müssen jedoch noch festgelegt werden.

Manipulationssicherheit und Geofencing

Um Manipulationen zu verhindern, müssen Fahrzeughersteller sicherstellen, dass bestimmte Komponenten nicht manipuliert werden können. Zudem können Hybride mit Geofencing-Technologien ausgestattet werden, um den Betrieb des Verbrennungsmotors in bestimmten Gebieten einzuschränken.

Euro 6e als Zwischenschritt


Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine weitere Fortschreibung der Abgasnorm Euro 6 veröffentlicht: Die Euro 6e. Die erste Stufe (EA) der neuen Norm müssen seit dem 1. September 2023 neu typgenehmigte Pkw-Modelle erfüllen und wird für alle Erstzulassungen ab dem 1. September 2024 verpflichtend.
Diese sieht eine nochmalige Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen vor. Autos mit diese Abgasnorm können dann bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden.

Die zweite Stufe ist für neu typengenehmigte Modelle ab dem 01. Januar 2025 (und ab dem 01.01.2026 für neu zugelassene Fahrzeuge) verbindlich vorgeschrieben.
Sie fprdert eine Anzeige der verwendeten Emissionsstrategien bei der jeweiligen Fahrzeugprüfung im Rahmen der Typzulassung, Marktüberwachung oder des ISC-Tests.
Darüber hinaus wir die Bestimmung der Nutzfaktoren von Plug-In-Hybriden angepasst, um realitätsnähere Angaben zu deren CO2-Werten zu erhalten.