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Wie sieht's mit der Garantie bei EU-Fahrzeugen aus?

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09. Februar 2024 | 13:50 Uhr
Kategorie: «Info»

Solange es sich bei Deinem Wunschfahrzeug um einen Neuwagen aus der Europäischen Union handelt, brauchst Du dir im Bezug auf Garantie- und Gewährleistungsansprüche keine Sorgen machen. 
Die Ansprüche gelten nämlich im kompletten EU-Bereich. Das ist per Gesetz geregelt.

Alle Vertragswerkstätten in Deutschland sind verpflichtet, entstehende Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie bei EU-Neufahrzeugen zu bearbeiten.

Alle von uns angebotenen EU-Neuwagen haben meistens einen deutschen amtlichen Fahrzeugbrief. In wenigen Fällen kann noch einen Fahrzeugbrief aus dem Ausland vorliegen. Aber auch das ist unproblematisch. Bei der Zulassung in einer deutschen Zulassungsstelle wir der ausländische Brief durch einen deutschen ausgetauscht. Das erledigt das auch direkt die Zulassungsstelle. 

Keiner unserer EU-Neuwagen hatte weder in Deutschland noch im Ausland eine Zulassung. Du wirst bei der Zulassung des Fahrzeugs als Erstbesitzer eingetragen.

Natürlich haben wir auch Fahrzeuge mit Tageszulassungen; diese werden gesondert durch uns gekennzeichnet.