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Wegfall der Mängelschleife bei der Hauptuntersuchung?

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02. Februar 2024 | 15:55 Uhr
Kategorie: «News»

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Die Debatte um die sogenannte "Mängelschleife" ist derzeit in vollem Gange. Doch was verbirgt sich genau dahinter? 
Grundsätzlich geht es um Mängel am Auto, die noch am selben Tag behoben werden können, wie beispielsweise ein abgefahrener Reifen. Erst nach der Behebung dieser Mängel erfolgt die Vergabe der Plakette.

Laut einem Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt und von "Kfz-Betrieb" berichtet wird, soll dieser Prozess möglicherweise entfallen. Es gibt jedoch noch keine offizielle Bestätigung dafür. Der Vorschlag wird derzeit vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) geprüft.

Was genau ist die Mängelschleife?
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärte auf Anfrage gegenüber auto-motor-und-sport.de, "dass gemäß der StVZO eine Unterbrechung der Hauptuntersuchung zur Reparatur eines Kraftfahrzeugs nicht zulässig ist". Es ist also bereits jetzt schon unzulässig, eine sogenannte "Mängelschleife" durchzuführen. Grundsätzlich müssen alle bei der Hauptuntersuchung festgestellten Mängel erfasst werden. Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich der Prüfingenieur (PI) von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist nicht zulässig. Die Gebühr oder das Entgelt für eine Nachprüfung oder Nachkontrolle am selben Tag liegt im Ermessen der jeweiligen Überwachungsinstitutionen und beträgt etwa 30 Euro.

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) sieht das Problem in der geänderten Regelung vor allem im größeren Aufwand für die Werkstätten. ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsminister Detlef Peter Grün betont, dass dem Fahrzeughalter ein erheblicher Mehraufwand auferlegt wird, wenn der Betrieb rechtlich gesehen während der HU-Prüfung keine Reparaturen an Kraftfahrzeugen durchführen darf. Auch eine Eintragung des Prüfstützpunktes in der Handwerksrolle wäre dann nicht mehr erforderlich. Grün bezeichnet dies als "eine Unterwanderung der Handwerksordnung".

Wenn die HU in einem Prüfstützpunkt, also einer Werkstatt, stattfindet, kann ein vom Prüfingenieur festgestellter Mangel (zum Beispiel ein abgefahrener Reifen) noch am selben Tag vor Abschluss der HU behoben werden. Dadurch kann die begonnene HU nach Reparatur durch die Kfz-Werkstatt mit einem positiven Ergebnis und der Zuteilung der Plakette abgeschlossen werden. Diese Praxis ist in der neuen StVZO nicht mehr enthalten. Der Prüfingenieur muss die HU zu Ende führen und das Fahrzeug aufgrund festgestellter Mängel durchfallen lassen. Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung folgt dann die Nachprüfung zur HU.

Der ZDK befürchtet, dass aufgrund einer fehlenden Erstanerkennung der Prüfstützpunkte durch eine neutrale Instanz (Kfz-Innungen) sich nun branchenfremde Unternehmen künftig bei den Prüforganisationen als Partner einbringen könnten, was die Qualität der HU verringern würde.

Ein Nichtbestehen der HU bedeutet übrigens nicht automatisch ein Fahrverbot. Die Mängel müssen jedoch dokumentiert und innerhalb der Monatsfrist behoben werden. Bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Nachprüfung entstehen keine Bußgelder. Nur bei Mängeln, die eine direkte Verkehrsgefährdung darstellen – wie defekte Bremsen – wird die alte Plakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.

Mehr Bürokratie, aber keine zusätzlichen Kosten?
Ein Experte der GTÜ betont, dass sich aus Sicht des Kunden an den Kosten für die Hauptuntersuchung nichts ändert. Der Prüfingenieur muss sich in jedem Fall selbst von der Beseitigung des Mangels überzeugt haben. Die Mängelschleife bedeutet lediglich, dass ein Mangel vor Abschluss der HU im Beisein des PI behoben werden kann. Das Entgelt für eine Nachprüfung am selben Tag liegt im Ermessen der entsprechenden Prüforganisation.

Aus Sicht des Kunden ändert sich daher an den Kosten für die Hauptuntersuchung nichts. In Baden-Württemberg kostet eine HU, die für Pkw bis 3,5 Tonnen gilt, beim TÜV Süd 63,30 Euro – zusammen mit AU sind es 150 Euro. Bei KÜS, Dekra und GTÜ gibt es den Preis dafür auf Anfrage. Die Kosten für eine Nachprüfung betragen rund 30 Euro.

Dabei wird ausdrücklich betont, dass es sich dabei nicht um die Feststellung von geringfügigen Mängeln handelt. Diese können weiterhin im Untersuchungsbericht vermerkt und wie bisher innerhalb eines Monats ab Feststellung behoben werden. Die Plakette gibt es in diesem Fall also weiterhin wie gewohnt. Der TÜV-Verband geht zudem davon aus, dass die Regelung bestehen bleibt. Ein Mehraufwand für die Bürgerinnen und Bürger soll durch den Entwurf zur Neufassung der StVZO in Bezug auf die Durchführung der Hauptuntersuchung und die erforderliche Beseitigung von Mängeln nicht bestehen.