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KfW: Wallbox-Förderung eingestellt

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16. Februar 2024 | 17:33 Uhr
Kategorie: «Info»

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Die KfW hat die Wallbox-Förderung "Solarstrom für Elektroautos" eingestellt.


Die Wallbox-Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim, die der Bund 2023 gestartet hat, wurde eingestellt. 
Das Bundesverkehrsministerium hat mitgeteilt, dass für das Programm "Solarstrom für Elektroautos" der KfW-Bank in diesem Jahr keine weiteren Fördermittel zur Verfügung stehen.
Der Grund dafür liegt in einer Milliardenlücke in der Finanzplanung der Regierung. Die Ampelkoalition muss daher Prioritäten bei den Ausgaben setzen, wobei der Ausbau der bundesweiten Ladeinfrastruktur als wichtiger angesehen wird.

Ursprünglich hatte das Verkehrsministerium für 2023 rund 300 Millionen Euro bereitgestellt, und für 2024 waren weitere 200 Millionen Euro angekündigt worden. Die Förderung sollte Privatpersonen unterstützen, die ein Eigenheim besitzen und darin leben, wenn sie eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit einer Solaranlage und einem Speicher installieren. Die staatlichen Fördermittel waren im vergangenen Jahr sehr schnell erschöpft, aber bereits zugesagte Förderungen sollen vollständig finanziert werden können.

Um die staatliche Wallbox-Förderung in Anspruch zu nehmen, mussten alle drei Komponenten (Wallbox, Solaranlage, Speicher) fabrikneu angeschafft werden. Zum Zeitpunkt des Förderantrags durfte noch nichts bestellt sein. Eine weitere Voraussetzung war, dass ein selbstgenutztes, rein elektrisches Auto vorhanden oder bestellt war. Bei Leasing musste der Vertrag mindestens zwölf Monate laufen. Die Förderung konnte online beantragt werden.

Das Förderpaket umfasste leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlagen und -speicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Es gab auch einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden (Stromrückführung aus dem Auto in den Haushalt). Die maximale Förderung für die Kombination der drei Komponenten betrug 10.200 Euro.

Für den Kauf und die Installation der Komponenten gab es folgende Förderung:
Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt Leistung: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal
Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro
Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Kapazität: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro
Neben den Gerätekosten konnten auch Kosten für die Installation und den Anschluss der Anlage sowie ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage berücksichtigt werden. Die Installation musste von Fachunternehmen durchgeführt werden.

Ab März 2024 müssen die Privathaushalte, die 2023 gefördert wurden, nachweisen, dass ihre Vorhaben den KfW-Anforderungen entsprechen. Die Belege für den Kauf, die Installation und den Anschluss der Komponenten müssen im Kundenportal der Bank hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung. Das geförderte Gesamtsystem muss nach Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre lang genutzt werden.

Einige Bundesländer unterstützen ebenfalls Privatpersonen und Unternehmen finanziell beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. In Nordrhein-Westfalen können private Personen, Vermietende, Mietende von Immobilien und Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften Zuschüsse für den Kauf, die Installation und den Anschluss von Ladeinfrastruktur beantragen. Auch Freiberufler und Unternehmen können Förderung erhalten, wenn sie Wallboxen für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen installieren. In Baden-Württemberg können Firmen und Privatpersonen über die L-Bank Fördermittel für den Kauf eines E-Autos oder einer Wallbox beantragen, vorausgesetzt, sie verfügen über eine eigene Photovoltaik-Anlage.

Einige Städte und Gemeinden bieten auch ihren Stromkundinnen und -kunden finanzielle Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität, wie z. B. Rabatte beim Kauf einer Wallbox, finanzielle Förderung des Einbaus einer Wallbox oder verbilligten Strom.