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Neue Regelungen zur Steuerung von Wallboxen

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23. Februar 2024 | 16:37 Uhr
Kategorie: «Info»

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Neue Regelungen zur Steuerung von Wallboxen für Elektroautos


Die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien hat Auswirkungen auf die Stabilität des Stromnetzes. Um Blackouts zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur 2024 neue Regeln eingeführt, die die Steuerung von Wallboxen für Elektroautos betreffen.

Hintergrund: Die Veränderung der Stromerzeugung:
Die Stromerzeugung erfährt einen grundlegenden Wandel, da immer mehr Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne und Wind stammt. Die Fluktuationen im Stromangebot, abhängig von Wetterbedingungen, stellen jedoch eine Herausforderung dar.

Risiken für die Netzstabilität:
Die Schwankungen im Stromangebot können zu Unregelmäßigkeiten im Stromnetz führen, die letztendlich zu Blackouts führen könnten. Um diesem Risiko vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Netzsteuerung erforderlich.

Drosselung der Stromversorgung:
Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln für die Steuerung des Stromnetzes erlassen, die es den Netzbetreibern ermöglichen, die Stromversorgung von Wallboxen zu drosseln, um Überlastungen zu verhindern.

Anforderungen an die Netzbetreiber:
Die Netzbetreiber sind nun verpflichtet, ihre Infrastruktur entsprechend anzupassen, um die neue Steuerungsmethode umzusetzen. Dies beinhaltet die Installation von Steuergeräten vor den Wallboxen und die Verbesserung der gesamten Netzinfrastruktur.

Zeitrahmen für die Umsetzung:
Bis Ende 2028 haben die lokalen Netzbetreiber Zeit, ihre Infrastruktur auf die neue Steuerungsmethode vorzubereiten. Ausnahmen gelten für Netzbetreiber, die bereits aufgrund akuter Blackout-Risiken eingegriffen haben.
Anmeldung von Wallboxen:
Seit Anfang 2024 müssen Betreiber von Niedrigstromnetzen den Anschluss neuer Wallboxen nur verweigern, wenn das lokale Netz überlastet wäre. Die Anmeldung bleibt jedoch obligatorisch.

Drosselung im Notfall:
Im Notfall dürfen die Netzbetreiber die Stromversorgung von Wallboxen auf eine Mindestleistung von 4,2 kW reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren. Diese Maßnahme soll jedoch nur in äußersten Notfällen angewendet werden.

Akzeptanz der Fernsteuerung:
Seit Anfang 2024 müssen alle Wallboxen ab einer Leistung von 4,2 kW fernsteuerbar sein. Auch mobile Ladegeräte fallen unter diese Regelung.

Bestehende Wallboxen:
Wallboxen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, sind von den neuen Regelungen ausgenommen. Ihre Betreiber können jedoch freiwillig auf die Fernsteuerung umsteigen.

Öffentliche Ladepunkte und Haushaltsgeräte:
Öffentliche Ladepunkte und Haushaltsgeräte bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Die Stromversorgung für Privathaushalte soll nicht eingeschränkt werden.

Kosten und Entschädigung:
Die Kosten für die Einrichtung der Fernsteuerung tragen die Stromkunden. Als Ausgleich dafür können sie von einem niedrigeren Strompreis profitieren.


Fazit:
Die neuen Regelungen zur Steuerung von Wallboxen sollen die Netzstabilität gewährleisten und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Elektroauto-Besitzer können von niedrigeren Strompreisen profitieren, müssen jedoch die technischen Anpassungen und mögliche Kosten berücksichtigen. Die Umsetzung erfordert eine Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern, Regulierungsbehörden und Verbrauchern.